Freistellungsauftrag bei der FFB

Der Freistellungsauftrag (FSA) bei der FIL Fondsbank (FFB) ermöglicht die Freistellung von Kapitalerträgen von automatischem Steuerabzug bis zu einer bestimmten Höhe. Hier gibt es ein Beispiel und eine Anleitung.

FFB (FIL Fondsbank) Freistellungsauftrag - Erklärung und Anleitung

Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür wird dieser benötigt?

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen der Steuerpflicht. Das bedeutet, Banken überweisen standardmäßig 25% Kapitalertragsteuer, zusätzlich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an das Finanzamt. Durch einen Freistellungsauftrag an die FFB können Sie Ihre Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von dieser automatischen Besteuerung ausnehmen.

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Sparer-Pauschbetrag Verteilung

Der Freistellungsbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden, wobei die Gesamtsumme auf den Sparer-Pauschbetrag begrenzt ist (1.000 € für Alleinstehende, 2.000 € für Verheiratete/Lebenspartner)​.

Der Freistellungsauftrag gilt umfassend für alle Depots und Konten, die bei einer Bank geführt werden. Es ist nicht möglich, bestimmte Depots oder Konten von diesem Auftrag auszunehmen. Jeder Freistellungsauftrag deckt somit sämtliche Anlagekonten und -depots bei der entsprechenden Bank ab.

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Wie fülle ich das Formular zum Freistellungsauftrag (FSA) aus?

Zum Erteilen, Ändern oder Löschen eines Freistellungsauftrags wird ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular der FFB benötigt. Die Angabe der Steuer-ID ist zwingend erforderlich. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Freistellungsauftrages bei der FFB:

1. Depot-/Kontonummer

Tragen Sie in dieses Feld Ihre Depot-/Kontonummer ein, die Sie nach der Depot- oder Kontoneueröffnung  von der FFB erhalten haben.

2. Persönliche Daten des Gläubigers der Kapitalerträge
  • Name und Vorname: Tragen Sie hier Ihren vollen Namen ein.
  • Steuer-Identifikationsnummer (TIN): Fügen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer hinzu.
  • Geburtsdatum: Geben Sie Ihr Geburtsdatum an.
  • Adresse: Schreiben Sie Ihre Straße, Hausnummer, Postleitzahl und den Ort.
3. Gemeinsamer Freistellungsauftrag (optional)

Falls der Antrag gemeinsam mit einem Ehepartner oder Lebenspartner gestellt wird, müssen Sie dessen Name, Vorname, Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum eintragen.

Hinweis:

Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag:

Verfügbarkeit: Für Ehegatten/Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben.

Volumen: Gemeinsames Freistellungsvolumen.

Besonderheit: Ermöglicht am Jahresende eine automatische Verlustverrechnung über die Ehegatten-/Lebenspartnergrenzen hinweg.

Einzel-Freistellungsauftrag:

Zielgruppe: Ehegatten/Lebenspartner mit Einzeldepots.

Limit: Maximal 1.000 € pro Person.

Verfahren: Keine Notwendigkeit für Angaben oder Unterschriften des Ehegatten/Lebenspartners. Gemeinschaftsdepots bei FFB können unter dieser Option nicht freigestellt werden.

Null-Freistellungsauftrag:

Zweck: Ermöglicht ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung, auch wenn der gemeinsame Freibetrag (2.000 €) bereits bei anderen Banken hinterlegt ist.

Voraussetzung: Einreichung eines sogenannten Null-Freistellungsauftrags.

Funktion: Stellt sicher, dass am Jahresende eine automatische ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung erfolgt.

4. Freistellungsbetrag
  • Freistellung bis zu einem bestimmten Betrag.
  • Freistellung bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 1.000 Euro/2.000 Euro.
  • Beantragung einer ehegattenübergreifenden/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung.
5. Gültigkeitsdauer

Geben Sie an, ab wann der Auftrag gültig sein soll und bis wann. Sie können entweder ein spezifisches Datum angeben oder die Option „so lange bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns erhalten“ wählen.

Hinweise:

Gültigkeit im Kalenderjahr: Ein Freistellungsauftrag gilt stets für das gesamte Kalenderjahr, unabhängig davon, wann er eingereicht wird. Ohne spezifische Befristung durch den Depotinhaber bleibt der Auftrag unbefristet gültig.

Keine rückwirkende Gültigkeit:
Der Freistellungsauftrag kann nicht für vergangene Jahre nachträglich eingerichtet werden.

Beendigung zum Jahresende:
Der Auftrag kann ausschließlich zum Jahresende (31. Dezember) beendet werden. Falls der Freibetrag im laufenden Jahr noch nicht vollständig genutzt wurde, kann dieser umgehend angepasst werden. Dies ermöglicht die Neuverteilung eines eventuell verbleibenden Betrags bei anderen Instituten.

Automatisches Erlöschen bei FFB:
Bei der FFB erlischt ein Freistellungsauftrag automatisch, wenn:

  • Ein Depot aufgelöst wird. In diesem Fall wird der Auftrag zum Jahresende beendet, sofern keine weiteren Depots bestehen.
  • Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) eingereicht wird. Nach Ablauf der NV-Bescheinigung wird der Freistellungsauftrag wieder aktiv.
6. Versicherung

Bestätigen Sie, dass Ihr Freistellungsauftrag den Höchstbetrag von 1.000 Euro/2.000 Euro nicht übersteigt und dass Sie für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 1.000 Euro/2.000 Euro im Kalenderjahr die Freistellung in Anspruch nehmen.

7. Unterschrift

Unterschreiben Sie das Formular und lassen Sie es gegebenenfalls von Ihrem Ehegatten/Lebenspartner oder gesetzlichen Vertreter unterschreiben.

Wie erhalte ich eine Bestätigungen durch die FFB?

Einrichtung bei Depoteröffnung
Im Rahmen der Depoteröffnung eingerichtete Freistellungsaufträge werden in der Depoteröffnungsbestätigung aufgeführt. Eine separate Bestätigung für nachträglich eingerichtete Freistellungsaufträge erfolgt nicht. Bei unvollständigen Einreichungen oder vorgenommenen Streichungen kontaktiert die FFB die betreffenden Personen schriftlich.

Online-Banking der FFB: Erteilung, Änderung oder Löschung
Bei der Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrages erhalten alle Beteiligten eine vollständig ausgefüllte Kopie des Formulars für ihre Unterlagen. Bei der Löschung eines Freistellungsauftrages versendet die FFB einen Bestätigungsbrief.

Wer ist die FFB (FIL Fondsbank)?

Die FFB, ein Teil von Fidelity International, zählt zu den führenden Fondsbanken in Deutschland. Mit einem verwalteten Vermögen von über 30 Milliarden Euro und etwa 650.000 Kundenkonten (Stand: April 2021) bietet die FFB professionelle Dienstleistungen für private und institutionelle Anleger. Wir verstehen uns als Partner für unabhängige Finanzberater, Banken und Versicherungen und bieten maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bedarf.

Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag (FSA) der FFB

Steuerthemen leicht gemacht: Erfahren Sie Wesentliches über den Freistellungsauftrag und optimieren Sie Ihre Steuerplanung.

1. Was ist ein Freistellungsauftrag und wofür benötige ich ihn?

Kapitalerträge (Zinszahlungen, Dividendenzahlungen, Kursgewinne) sind steuerpflichtig. Ein Freistellungsauftrag beauftragt das Kreditinstitut (in diesem Fall die FFB), diese Erträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Banken führen automatisch 25% Kapitalertragsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ans Finanzamt ab​.

2. Welche gesetzliche Höchstgrenze muss ich beachten?

Die Höchstgrenze für den Freistellungsauftrag ist gesetzlich geregelt: 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.

3. Wo kann ich einsehen, ob ich bereits einen Freistellungsauftrag bei der FFB eingereicht habe?

Sie können dies in Ihrem Onlinekonto nach dem Login unter „Steuerinformationen“ einsehen. Dort sehen Sie auch den im laufenden Jahr noch verfügbaren Freistellungsbetrag​.

4. Wie kann ich meinen Freistellungsauftrag online erteilen?

Im persönlichen Bereich (nach dem Login) können Sie unter „Steuern“ einen Freistellungsauftrag erteilen. Folgen Sie hierzu den Anweisungen und halten Sie eine TAN für die Bestätigung bereit​.

5. Wo kann ich den Freistellungsauftrag online ändern oder löschen?

Nach dem Login können Sie unter „Steuerinformationen“ Ihre Freistellungsaufträge einsehen und bearbeiten. Vorausterminierte Freistellungsaufträge können auch gelöscht werden.

6. Gibt es Fristen, bis wann ich den Freistellungsauftrag online ändern muss?

Der Freistellungsauftrag kann online bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres geändert werden. Bis Ende Januar können Sie Anpassungen per Formular einreichen. Eine Reduzierung ist nur bis zur Höhe des bereits genutzten Betrags möglich.

7. Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und wozu brauche ich diese?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein Dokument, das bestätigt, dass bei der benannten Person oder Einheit keine Einkommens- oder Körperschaftsteuer zu erwarten ist​.

8. Kann ich auch für Minderjährige einen Freistellungsauftrag online eingeben?

Freistellungsaufträge für Minderjährige können derzeit nicht online bearbeitet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular.

9. Kann ich den Freistellungsauftrag splitten, wenn ich weitere Depots bei anderen Banken habe?

Ja, der Freistellungsauftrag kann auf verschiedene Kreditinstitute aufgeteilt werden. Achten Sie darauf, dass die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Spar- und Anlageoptionen bei der FIL Fondsbank

Regelmäßiges Sparen
Ein Sparplan bei der FFB ermöglicht es Ihnen, mit regelmäßigen Zahlungen ab 25 € Ihr Vermögen systematisch aufzubauen. Sie können Ihre Sparbeiträge flexibel anpassen und von den Vorteilen des Cost-Average-Effekts profitieren.

Einmalanlagen
Beginnen Sie Ihren Vermögensaufbau mit einer einmaligen Anlage ab 500 €. Diese Option eignet sich besonders für Anleger, die einen größeren Betrag investieren und sofort vom Potenzial des Kapitalmarktes profitieren möchten.

Auszahlplan
Mit dem Auszahlplan der FFB können Sie sich regelmäßige Auszahlungen aus Ihrem Depot ermöglichen. Dies eignet sich ideal, um sich einen zusätzlichen finanziellen Spielraum zu schaffen oder um in den Ruhestand zu gehen.

Diverse Anlageoptionen im FFB Fondsdepot

FFB Depot online eröffnen mit PROfinance

Ihre FFB-Depoteröffnung ist nur einen Klick entfernt – wählen Sie zwischen zwei komfortablen Optionen: der Online-Depoteröffnung oder digitalen Depoteröffnung. Beides ist über das Onlineportal des Fondsvermittlers PROfinance möglich.

Online-Depoteröffnung

Digitale Depoteröffnung

Nach der Depoteröffnung sendet Ihnen die FFB-Bank die Bestätigung und Ihre Zugangsdaten postalisch zu. Mit PROfinance genießen Sie nun Bestkonditionen: Kein Ausgabeaufschlag beim Fondskauf und jährliches Fonds-Cashback sowie optionale Bonus-Auszahlungen.

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Einfach und preisgünstig: Der Wechsel mit Ihrem FFB-Depot zum Fondsvermittler PROfinance bietet Ihnen als Anleger viele Vorteile. Automatisch senken Sie die Gebühren Ihres comdirect-Depots deutlich. Als Kunde erhalten Sie jedes Jahr eine Treueprämie (Fonds-Cashback).

Sparen Sie sich zusätzlich beim Kauf die Kosten für den Ausgabenaufschlag, durch PROfinance erhalten Sie auf diesen einen Kaufrabatt von 100%. Ansonsten ändert sich nicht, ihr Onlinezugang bleibt wo wie er war unverändert bestehen.

Fallen bei einem Vermittlerwechsel Gebühren an?

Laut einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2004 (Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04) dürfen Banken bei einem Depotwechsel keine Gebühren verlange. Somit entstehen Ihnen bei einem Anbieterwechsel keine zusätzlichen Kosten.

Wie lange dauert ein Vermittlerwechsel?

Die Umschlüsselung des Vermittlers dauert in der Regel bis zu zwei Wochen. Die Zugangsdaten und Einstellungen ihres Girokontos / Wertpapierdepots bleiben unverändert bestehen.

Alle Infos zur FFB

Hier finden Sie alle Infos zur FFB: Musterdepot, Zugangsdaten, Vorteile, Konditionen, Apps, Gratis Depot, Anleitung zur Depoteröffnung und Tipps wie Sie mit einem Depotwechsel ihre Rentabilität erhöhen.

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