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Die wichtigsten Fakten über die Besteuerung von Fonds

Welche Kennzahlen sind für die Fondsbesteuerung maßgebend?

Für die Besteuerung sind 4 Kennzahlen erforderlich:

Die Arbeit hat sich für Fondsanleger verringert

Seit 2018 wird direkt von der depotführenden Stelle die Investmentfondssteuer berechnet und einbehalten. Für Sparer ist dies gerade für im Ausland aufgelegten thesaurierenden Fonds interessant, es müssen nun keine Extra-Angaben mehr in der Steuererklärung gemacht werden und keine Unterlagen mehr aufhoben werden.

Was änderte sich bei der Investmentfondsbesteuerung im Wesentlichen?

Seit dem 01.01.2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent auf Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien aus dem Fondsvermögen zahlen, sofern diese Einkünfte des Fonds aus Deutschland stammen. Weiterhin steuerfrei bleiben Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften, ausländische Dividenden und ausländische Immobilienerträge. In der Vergangenheit wurde nur der Anleger besteuert, aber nicht der Fonds. Deutsche und ausländische Fonds wurden somit im Hinblick auf deren Einkünfte aus Deutschland jetzt steuerlich gleich behandelt.

Was sind die Vorteile der aktuellen Fondsbesteuerung?

Was betrifft die Neuregelung?

Seit 1. Januar 2018 gilt für alte Fondsbestände (Anschaffung vor 2009) die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Die Neuregelung betrifft nur Kursgewinne, die ab Januar 2018 entstanden sind. Die bis dahin aufgelaufenen Gewinne bleiben steuerfrei. Als neuer Einstandskurs wurden die Anteilspreise vom 1. Januar 2018 zugrunde gelegt, nicht die ursprünglichen Anschaffungspreise. Nur die darüber hinausgehenden Zuwächse werden besteuert. Fondsanleger erhalten einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro. Ehepaare erhalten sogar die doppelte Summe als Freibetrag, also 200.000 Euro.

Was geschieht mit dem Freibetrag?

Der zeitlich unbefristete Freibetrag wird mit den Gewinnen verrechnet, somit bleiben Gewinne aus Altbeständen bis zu diesem Betrag steuerfrei. Dieser Freibetrag gilt für jeden Steuerpflichtigen, der Altbestände besitzt. Damit steht dieser Freibetrag auch einem Anleger zu, der solch einen Altbestand geerbt hat oder geschenkt bekommt. Als Ausgleich dafür, dass künftig Dividenden im Fonds direkt besteuert werden, profitieren die Anleger von einer Teilfreistellung der Erträge.

Was änderte sich bei Fonds mit Aktienanteil?

Bei Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent bleiben 15 Prozent der Gewinne und Erträge von der Steuer befreit. Bei Fonds, die mehr als 50 Prozent in Aktien investieren, sind es sogar 30 Prozent. Gegenüber der Direktanlage in Aktien und Renten bedeutet dies einen ordentlicher Vorteil. Zumal auch künftig Fondskosten als Werbungskosten von den Erträgen – im Gegensatz zur Direktanlage – abgezogen werden können.

TIPP: Was sollten Fondsanleger bedenken?

Fondsanleger sollten sich nicht von Ihren Altbeständen trennen, sondern erst einmal die Freibeträge ausschöpfen. Außerdem sollten mögliche Übertragungen innerhalb der Familie überprüft werden. Beim künftigen Kauf von Investmentfonds sollte der Aktienanteil mehr als 25 oder besser 50 Prozent sein.

Zu hohe Fondsgebühren?