Anteilspreisveröffentlichung

Aufgrund der Informationspflicht müssen Fondsgesellschaften (beziehungsweise Kapitalverwaltungsgesellschaften), die Anteilspreise (Nettoinventarwerte) eines Fonds publizieren. Ermittelt werden müssen diese Preise börsentäglich. Die Fondsgesellschaften werden außerdem angehalten, die Preise mindestens zweimal im Monat in einer auflagenstarken Tages- oder Wirtschaftszeitung oder auf einer Website (Link muss im Verkaufsprospekt des Fonds oder den wesentlichen Anlegerinformationen vermerkt sein) zu veröffentlichen.