Bezugsverhältnis

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Kapital, entsteht eine Relation zwischen alten und jungen Aktien. Diese angegebene Relation nennt man Bezugsverhältnis (BV). Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 würden auf Basis eines Anfangsgrundkapital von 100 Millionen Euro, neue Aktien im Wert von 20 Millionen Euro in den Umlauf gebracht werden. Das Bezugsverhältnis bei Optionsscheinen gibt an, den wievielten Teil der Anleger mit dem Kauf des Zertifikats erwirbt (anhand des ihm zu Grunde liegenden Basiswerts). Besteht hier ein Bezugsverhältnis von zum Beispiel 0,01 heißt das: Das Zertifikat bildet ein Hundertstel des jeweiligen Basiswerts ab.