Freistellungsauftrag

Sie haben als Anleger die Möglichkeit, der Investmentgesellschaft oder der Bank, einen sogenannten Freistellungsauftrag zu erteilen. Bis zu einer gewissen Summe, 801 Euro bei Singles und 1602 Euro bei Ehepaaren, fallen dann für Sie keine Steuern für die jährlichen Erträge an. Die Erträge umfassen Zinsen, Dividenden sowie realisierte Wertsteigerungen bei Wertpapieren. Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen.