Grundschuld

Ein Immobiliendarlehen ist im Normalfall durch eine Grundschuld gesichert. Eingetragen wird diese Sicherung in der III. Abteilung des Grundbuchs. Nimmt der Darlehensnehmer seine Zahlungspflichten nicht wahr, kann das Grundstück durch den Darlehensgeber zwangsversteigert werden.