Jahresbericht

Das KAGB legt fest, dass jede KVG für jedes ihrer Sondervermögen bis spätestens sechs Monate nach dem Abschluss des Geschäftsjahres einen Jahresbericht zum Berichtsstichtag vorlegen muss. Die KVG verpflichtet sich, diesen Bericht zu veröffentlichen. Enthalten sein müssen im Bericht: eine detaillierte Vermögensaufstellung, die Anzahl und der Wert der umlaufenden Anteile, die Ertrags- und Aufwandsrechnung und eine vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre.