Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Am 16. Mai 2013 wurde vom Deutschen Bundestag das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beschlossen. In Kraft trat es fast gänzlich zum 22. Juli 2013. Es sollte das Investmentgesetz ersetzen, welches im Zuge dessen, gleich aufgehoben wurde. Die Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter von alternativen Investmentfonds ist wohl die wichtigste Aufgaben, bei welchen das KAGB greifen soll.