Kapitalertragsteuer (KESt.)

Werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, also Kapitalerträge, generiert, werden die Steuern direkt an der Quelle abgezogen. Bezeichnet wird dieser Steuerabzug auch als Kapitalertragsteuer (KESt.). Bezüglich dieses Steuerabzugs mit abgeltender Wirkung spricht man auch von Abgeltungsteuer. Obwohl in der deutschen Steuergesetzgebung dieser Begriff nicht auftritt.