Managementgebühr

Mit einer Managementgebühr (Management Fee oder Verwaltungsgebühr) belastet man, wie bei der Verwahrstellegebühr auch, den Anleger nicht direkt. Die Gebühr wird dem Fondsvermögen entnommen. Die Managementgebühr wirkt sich auf die Wertentwicklung des Fonds aus. In Rechnung gestellt wird sie von der Investmentgesellschaft, welche die Leistung der Verwaltung damit abdecken möchte.