Marktmietzins

Bei einer Neuvermietung ist grundsätzlich mit einer ortsüblichen Miete zu rechnen. Kann diese mit anderen Objekten verglichen werden, spricht man hier vom Marktmietzins. Im juristischen Jargon (oder anderen Ländern zB Österreich oder der Schweiz) verwendet man das Wort Mietzins zum Teil auch anstatt des Ausdrucks Miete.