Mündelfonds

Ein Mündelfonds wird per Gerichtsbeschluss als mündelsicher klassifiziert. Laut Gesetz darf der gesetzliche Vormund, welcher vor der Investition bestimmt wird, das Geld seines Mündels (das sind Personen, welche nicht voll geschäftsfähig sind) nur in eine mündelsichere Anlage investieren, also zum Beispiel in einen Mündelfonds. Ein mündelsicherer Fonds kann in Aktien-, Renten- und auch offene Immobilienfonds investieren. Es gibt Listen, welcher der BVI führt, die bekannte gerichtliche Genehmigungen der Anlage von Mündelgeldern enthalten.