Preisfeststellung (t+0, t+1)

Den Zeitpunkt für die Preisfeststellung beim Erwerb oder der Veräußerung von Fondsanteilen, gibt man mit t+0, t+1 an. Gehen Zeichnungsaufträge bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder Vertriebsstelle bis zur Cut-off Zeit ein, wird abhängig von der Preisfeststellung am selben Tag (t+0), am darauffolgenden Bewertungstag (t+1) oder an dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorgegebenen Bewertungstag abgerechnet.