Sondervermögen

Traditionell wird ein Fonds als Sondervermögen aufgelegt. Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (beziehungsweise Fondsgesellschaft) verwaltet alle Vermögensgegenstände des Fonds. Verwahrt wird dieses Vermögen bei einer Depotbank, welche die Aufgabe einer unabhängigen Verwahrstelle übernimmt. Das Sondervermögen des Anlegers ist rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Die Fondsgesellschaft verwaltet dieses zwar treuhänderisch, doch Anleger genießen einen Insolvenzschutz. Geht die Gesellschaft pleite, haben Anleger laut Gesetzt trotzdem das Recht auf ihren gekauften Fondsanteil.