Die KVG verpflichtet sich, Fondsanteile börsentäglich zurückzunehmen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) seine Fondsanteile zu verkaufen. Eine Ausnahme dabei bilden die Immobilienfonds.
Die KVG verpflichtet sich, Fondsanteile börsentäglich zurückzunehmen. Der Kunde hat das Recht, jederzeit (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) seine Fondsanteile zu verkaufen. Eine Ausnahme dabei bilden die Immobilienfonds.