Für den Erwerb, die Sicherung und die Erhaltung von Einnahmen fallen Aufwendungen beim Steuerzahler an. Diese Aufwendungen fasst man unter dem Begriff Werbungskosten zusammen.
Für den Erwerb, die Sicherung und die Erhaltung von Einnahmen fallen Aufwendungen beim Steuerzahler an. Diese Aufwendungen fasst man unter dem Begriff Werbungskosten zusammen.