Wesentliche Anlegerinformationen

Die wichtigsten Details zu einem Fonds finden Anleger in den Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID: Key Investor Information Document). Sie beinhalten Angaben zu den Zielen, den Risiken und möglichen Erträgen, der Anlagepolitik und den Wertentwicklungen des Fonds in der Vergangenheit. Die Fondsgesellschaften sind dafür zuständig, die KIID für Anleger zu erstellen. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind standardisierte Informationsblätter. Ihr Inhalt und die Länge ist ganz genau geregelt. Sie dienen dem potenziellen Fondsanleger seit dem 1. Juli 2011 schon rechtzeitig vor Vertragsabschluss als wichtigstes Informationsdokument. Die KIID werden dem Anleger vor der Unterzeichnung des Vertrags über den Vermittler ausgehändigt. Anleger können verschiedene Fonds anhand der Wesentlichen Anlegerinformationen vergleichen und erhalten zudem Informationen zu den Angaben der folgenden Punkte: Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil (inklusive Einordnung in die Risikoklassen 1-7), Ziele, Kosten sowie die Wertentwicklung der Vergangenheit. Die Länge der KIID darf maximal 2 Seiten sein, auch die Aufteilung ist klar definiert. Verantwortlich für die Erstellung der Wesentlichen Anlegerinformationen ist die Fondsgesellschaft.