Wie sicher ist ein Fonds?

Investmentfonds sind vor Insolvenz geschützt

Investmentfonds sind Sondervermögen (Investmentgesetz / InvG)

Nach dem Investmentgesetz (InvG) wird ein Investmentfonds als Sondervermögen deklariert. Dadurch ist ein Fonds vor einer Insolvenz bestens geschützt. Konkret bedeutet das: wenn eine Fondsgesellschaft oder verwahrende Depotbank eine Insolvenz anmeldet, so werden die eingelagerten Fondsanteile nicht zur Konkursmasse gerechnet, dies wird gesetzlich so vorgegeben. Das Vermögen der Anleger wird gesondert betrachtet, da es vom Betriebsvermögen der Fondsgesellschaft getrennt gehalten wird. Damit diese Regelungen eingehalten werden, überwacht die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) die Fondsgesellschaften und deren Handlungen. Die BaFin überwacht alle Finanzdienstleistungen im weißen Kapitalmarkt, der vom grauen und schwarzen Kapitalmarkt getrennt ist.

Schutz durch BaFin

Da eine Anlagegesellschaft als Treuhänder fungiert, hat sie keinen direkten Zugriff auf das eingelagerte Kapital der Anleger. Das zu verwaltende Vermögen liegt bei einer Fondsdepotbank und wird zum Schutz treuhänderisch auf einem Sperrkonto verwahrt. Auch eine Depotbank unterliegt den Auflagen der BaFin und wird streng geprüft. Durch das Investmentgesetz (InvG) werden zusätzliche Schutzmaßnamen geregelt. Dazu gehört zum Beispiel die Informationspflicht einer Fondsgesellschaft gegenüber den Anlegern oder die Risikostreuung des gesamten Fondskapitals. Wie ein Fonds gemanagt wird, muss im Verkaufsprospekt grundsätzlich festgelegt werden. Diese Regelungen sind für alle Produkte (Aktien, Rohstoffe, Immobilien) und die dazugehörigen Märkte gültig, in die Investitionen möglich sind.

In dem Finanzwissen Basisinformationsblatt (BiB) werden die laufenden Verwaltungskosten eines Investmentfonds ausgewiesen. Erst nachdem die Finanzaufsicht das Anlagekonzept und den Verkaufsprospekt geprüft hat, darf ein Fonds zum Verkauf angeboten werden. Zum Ende jedes Geschäftsjahres ist eine Fondsgesellschaft dazu aufgefordert für jeden Fonds eine Bilanz zu erstellen.

Unser Tipp für sichere Investitionen

Wenn Sie einen besonderen Schutz Ihres Vermögens wünschen, so investieren Sie am besten in Finanzprodukte aus dem weißen Kapitalmarkt, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Zu den Geldanlagen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beaufsichtigt werden, gehören zum Beispiel offene Fonds. Geschlossene Fonds oder alternative Investmentfonds sind zum grauen Kapitalmarkt zu zählen. Dieses Marktsegment unterliegt nur wenigen staatlichen Regulierungen, was das Risiko für betrügerische Finanzprodukte erhöht. Lesen Sie für mehr Informationen dazu unseren Artikel zum grauen und weißen Kapitalmarkt.

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