
Neuregelung ab 2018 für Verkauf von altem Fondsbestand mit Beispielrechnung: 100.000 Euro Freibetrag
Vorher galt die Regelung, dass Investmentfondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, eine Steuerfreiheit für Gewinne aus Kurssteigerungen genießen. Dieser Bestandsschutz ist mit dem Investmentsteuergesetz zum 01.01.2018 entfallen.
Fondsbesteuerung / Altbestände vor 2009 - Wegfall Bestandsschutz
Was passiert mit dem Bestandsschutz für Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden?
Bei Verkäufen seit dem 01.01.2018 entsteht auf Kursgewinne dieser Fondsanteile eine Steuerpflicht. Die Höhe der zu versteuernden Kursgewinne ergibt sich aus dem Fondspreis zum Tag des Verkaufs abzüglich des Preises zum 01.01.2018, alle bis dahin erzielten Kursgewinne bleiben also weiterhin steuerfrei.
Jeder Anleger hat zusätzlich einen Freibetrag von 100.000 in dessen Rahmen keine Steuern beim Verkauf dieser Fondsanteile erhoben werden. Da dieser Freibetrag personenbezogen ist, ergibt sich bei Gemeinschaftsdepots ein Freibetrag von 200.000 Euro.
Wie wird der Verkauf von einem alten Fondsbestand steuerlich behandelt?
Die Werte bis 31.12.2017 sind reale Werte, die zukünftigen Werte mit einer fiktiven Wertsteigerung von 5 Prozent jährlich hochgerechnet.
Beispiel:
Ein Anleger hat im November 2008 eine Summe von 20.000 Euro in den Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen (DE000A0M8HD2) investiert, diese Anlage ist am 31.12.2017 ca. 74.000 Euro wert. Die bis dahin erzielten 54.000 Euro Gewinn sind in jedem Fall steuerfrei. Der Anleger hält den Fonds weiter bis 2022 und verkauft diesen dann.
Da es sich um einen thesaurierenden Aktienfonds handelt, muss nach dem neuen Gesetz jährlich eine Vorabpauschale versteuert werden, erstmalig im Januar 2019. Die Höhe der Vorabpauschale beträgt anfänglich rund 560 Euro und steigt entsprechend der Wertsteigerung des Fonds jährlich. Die Steuer auf die Vorabpauschale beträgt anfänglich rund 100 Euro.
Für die Zeit nach dem Wegfall des Bestandsschutzes bis zum Verkauf im Jahr 2022 hat der Anleger auf rund 2.400 Euro Vorabpauschale rund 450 Euro Abgeltungssteuer gezahlt. Bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung von 5 Prozent hat das Fondsvermögen zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Wert von rund 90.000 Euro, davon wären 16.000 Euro Kursgewinne ab 01.01.2018, wovon die Vorabpauschalen von 2.400 Euro abgezogen werden könnten.
Somit verbleibt ein Gewinn von 13.600 Euro, nach Anwendung der Teilfreistellung auf Aktienfonds, damit ergibt sich daraus ein zu versteuernder Gewinn von 9.520 Euro. Da dem Anleger ein Freibetrag von anfänglich 100.000 Euro auf die Altbestände zur Verfügung steht, muss er diesen Gewinn nicht versteuern, wenn dieser Freibetrag noch in ausreichender Höhe vorliegt. Der gesamte Gewinn auf die Kurssteigerungen in Höhe von 70.000 Euro wäre also steuerfrei.
Welche Vorteile bieten sich, wenn Fondsaltbestände verschenkt werden?
Für Anleger mit sehr hohen Altbeständen kann es sinnvoll sein, einen Teil dieser Bestände an den Ehepartner oder die Kinder zu verschenken, denn hierbei bleibt das Steuerprivileg für diese Bestände erhalten und auch diesen Personen steht jeweils ein Freibetrag von 100.000 Euro zur Verfügung. Dabei sollten jedoch die Freigrenzen beachtet werden, denn für die Beträge, die darüber liegen muss sonst Schenkungssteuer gezahlt werden.
Fonds-Cashback auch für ALT-Bestände
Cashback-Programme gibt es schon lange in Deutschland, auch für Fondssparer! Einen Teil der Bestandsprovision zkönnen Anleger mit dem richtigen Vermittler Anlegern regelmäßig zurück erhalten.
Dieses gilt auch für Fondsbestände, die vor 2009 angeschafft wurden. Diese Prämie kann man einfach und kostenfrei erhalten.
Fonds mit 100% Kaufrabatt
Zahlen Sie noch Ausgabeaufschlag (Agio) für Ihren Fondskauf? Das muss nicht sein, über Fondsvermittler im Internet erhält man ALLE Fonds mit 100% Rabatt auf denm Ausgabeaufschlag.
Jetzt TOP Fonds bei PROfinance24 kennenlernen und dank bester Konditionen die Rentabilität Ihrer Fondsanlage steigern!.