Was sind ESG-Kriterien?
Mithilfe der ESG-Kriterien können Nachhaltigkeitsratings erstellt werden. Diese kommen zum Beispiel im Rahmen der Unternehmensbewertung zum Einsatz. Für die Festlegung der Kriterien wurde der Begriff „ESG“ eingeführt.
Mit diesen drei Buchstaben werden für Unternehmen die Verantwortungsbereiche im Bereich der Nachhaltigkeit definiert. Das „E“ steht für „Environment“ (Umwelt), das „S“ steht für „Social“ (Soziales) und das „G“ für Governance“ (Unternehmensführung).
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ESG-Kriterien erklärt: Environment, Social, Governance

Das Kriterium für die Umwelt (Environmanet): Die Verantwortung für die Natur und Mitmenschen
Das „E“ in EGS steht für „Environment“. Hiermit wird der Verantwortungsbereich thematisiert, den Unternehmen für die Umwelt tragen sollten. Dieser Bereich umfasst die Aspekte der Umweltverschmutzung, der Energieeffizienz oder den Treibhausgasemissionen.
- Klima: Einhaltung von festgelegten Klimarichtlinien (CO2-Emissionen und Klimawandel)
- Wasser: Verantwortungsvoller Umgang mit Wasservorkommen
- Ressourcen: Schonung von endlichen Rohstoffen
- Artenvielfalt: Schutz der Vielfalt von verschiedenen Lebensformen
- Umwelt: Management und Auswirkungen des Produktportfolios

Das Kriterium für Soziales (Social): Die soziale Verantwortung von Unternehmen
Das „S“ in EGS steht für „Social“. Hiermit wird die Verantwortung thematisiert, die Unternehmen im sozialen Bereich des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit oder dem gesellschaftlichen Engagement tragen.
- Mitarbeiter: Umgang mit Mitarbeitern und Arbeitsschutz
- Demografischer Wandel: Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung
- Sicherheit & Gesundheit: Schutz des Körpers und der Gesundheit
- Ernährungssicherheit: Verantwortungsvoller Umgang mit Lebensmitteln
- Menschenrechte: Einhaltung und Achtung, keine Kinderarbeit

Das Kriterium für Unternehmensführung (Governance): Grundsätze guter Unternehmensführung
Das „G“ in EGS steht für „Governance“. Hiermit wird eine nachhaltige Unternehmensführung thematisiert, in der die Schwerpunkte der Unternehmenswerte, Unternehmenssteuerung und der Kontrollprozesse enthalten sind.
- Risikomanagement: Effektive Schadensverhütung
- Reputationsmanagement: Schutz des öffentlichen Rufes
- Aufsichtsstrukturen: Zusammensetzung der Führungsebene
- Korruption: Umgang bei Bestechung und Korruption
- Compliance: Regeltreue von Unternehmen
- Aktionäre: Auskunftspflicht und Unternehmens-Transparenz

Wann kommen die ESG-Kriterien zum Einsatz?
Besondere Bedeutung finden die ESG-Kriterien für Investoren, die mithilfe von Kapitalanlagen in verschiedene Märkte und Unternehmen investieren. So riefen im Jahr 2006 die Vereinten Nationen das Netzwerk der „Principles of Responsible Investments“ (PRI) in das Leben. Mit diesem Netzwerk soll die freiwillige Selbstverpflichtung zur Handlung nach den ESG-Kriterien gestärkt werden. Diese Selbstverpflichtung umfasst die Integration der ESG-Prinzipien bei Investmententscheidungen oder der Verwaltung von Assets. Weitere Organisationen haben ebenso bestimmte Richtlinien für einen ethischen Investmentansatz erstellt: Eurosif, Global Sustainable Alliance (GSIA), European Funds and Asset Management Association (EFAMA).
Akzeptanz der Nachhaltigkeitskriterien Die ESG-Prinzipien als Basis für nachhaltiges Investieren
Ein großer Teil der institutionellen Investoren nutzt bereits die Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der Kapitalanlagen, die durch die ESG-Prinzipien aufgestellt werden. Zu den Vorreitern gehören Kapitalverwaltungsgesellschaften, Stiftungen, Kirchen oder Versicherungen. ESG-Kriterien sind für Investoren immer wichtiger bei der Auswahl von Kapitalanlagen und die Auswahl von entsprechenden Unternehmen bzw. deren Aktien.

Nachhaltigkeitsbewertung Wie wird mit dem ESG-Score die Nachhaltigkeit bewertet?
Damit die Nachhaltigkeit verschiedener Unternehmen und Geschäftsmodelle bestimmt werden kann, werden unterschiedliche Informationskanäle genutzt. Damit die Einschätzung der ESG-Kriterien einfacher ermittelt werden kann, erstellen viele Unternehmen eigene Nachhaltigkeitsberichte, mit denen die eigentliche Nachhaltigkeitsbewertung unterstützt werden kann. In den unternehmenseigenen Protokollen zur Nachhaltigkeit kann z.B. über die wesentlichen Entwicklungen in den Bereichen Arbeitsverhältnisse, Umweltschutz oder Sozialbelange berichtet werden. Doch auch die eigenen Bemühungen für die Einhaltung der Menschenrechte oder die Bekämpfung von Korruption können in diese Berichte einfließen. Für die Bewertung von Unternehmen wurden z.B. folgende Standards eingeführt:
- Global Reporting Initiative (GRI)
- Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Zur Bewertung von Unternehmen gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Nachhaltigkeits-Ratingagenturen. Die Ermittlung der Ratingvergabe erfolgt nicht auf Wunsch des Emittenten, die Vergabe der Ratings wird im Auftrag der Investoren durchgeführt. Hier eine Übersicht der bekanntesten Nachhaltigkeits-Ratingagenturen:
- Sustainalytics
- Inrate
- imug Rating
- MSCI
Eine große Herausforderung bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsratings ist es, die Masse an Daten zu sichten und aus diesen verlässliche Informationen zu ziehen. Damit dieser Prozess vereinfacht wird, wurden verschiedene Kennzahlensysteme entwickelt. Durch diese Systeme kann ein ESG-Score erstellt werden, mit denen die verschiedenen Unternehmen miteinander verglichen werden können.

ESG-Ausschlusskriterien Welche Unternehmen oder Branchen erhalten einen niedrigen oder keinen ESG-Score?
Die ESG-Kriterien nehmen eine entscheidende Funktion ein, wenn ein nachhaltiges Investmentportfolio zusammengestellt wird. So werden Unternehmen oder ganze Branchen, die diese Kriterien nicht erfüllen, von der Aufnahme in ein Investmentportfolio für nachhaltige Anlagen ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlusskriterien gehört z.B. der Handel oder die Produktion von Waffen, die Verletzung der Menschenrechte, die Herstellung von Alkohol oder die Zerstörung der Umwelt. Zum Beispiel enthalten die ESG-Kriterien folgende Ausschlusskriterien:
- Handel und Produktion von Waffen
- Verletzung der Menschenrechte
- Herstellung von Alkohol
- Herstellung von Tabak
- Bestechung und Korruption
- Glücksspiel
- Arbeitsrechtsverletzungen
- Umweltzerstörung
- Kernenergie