Anlageausschuss

Das Gremium, das eine Fondsgesellschaft, beziehungsweise Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder das Fondsmanagement berät, nennt man Anlageausschuss. Bei Publikumsfonds sehen die Anlagebedingungen vor, dass ein Gremium eingerichtet werden muss. Der Aufsichtsrat der KVG bestellt in der Regel den Anlageausschuss. Der Anlageausschuss legt fest, wie sich die Anlagepolitik des jeweiligen Fonds gestaltet. Die Interessen der einzelnen Anteilseigner stehen dabei immer im Mittelpunkt.