Anlagegrenzen

Laut Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), darf ein Investmentfonds nur in einem bestimmten Ausmaß in Wertpapiere eines einzelnen Emittenten/Ausstellers investieren. Den Grundsatz dafür liefert die Risikodiversifikation. Auch weitere Vorschriften, abgestimmt auf die unterschiedlichen Sondervermögen, findet man im KAGB.