Genussrechte

Ein Genussrecht ist im Gegenzug zum Genussschein (häufig von Banken herausgegeben) nicht als Wertpapier verbrieft. Es ist vielmehr ein nicht gesicherter Kredit. Gläubiger sind Sie als Anleger, deshalb haben Sie das Recht auf einen Anteil am Gewinn oder Verlust des Genussrechts. Das Mitbestimmungsrecht, das ein Gesellschafter eines Unternehmens hat, entfällt jedoch.