Genussschein

Der Genussschein ist eine Wertpapierart, welche Unternehmen ausgeben. Angesiedelt ist der Genussschein zwischen Aktien und Renten. Der Emittent kann bestimmen, wie ein Genussschein ausgestaltet ist. Entweder rententypisch oder aktientypisch. In der Regel sind Genussscheine rententypisch aufgebaut. Eine feste Ausschüttung, in Form von Geld- oder Sachleistungen, erfolgt hier grundsätzlich, ist allerdings von der Höhe des Unternehmensgewinns abhängig. Der Genussscheininhaber wird im Konkursfall nach den Anleihengläubigern aber immer vor den Aktienhaltern entschädigt.