Gesamtkostenquote

Laut seiner Definition (Quelle BVI) beinhaltet die Gesamtkostenquote (TER) die Summe aller Kosten und Gebühren eines Fonds, ausgedrückt in einem Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens. Die Quote bezieht sich auf ein Geschäftsjahr. Alle Kostenpositionen, welche das Fondsvermögen belasten (mit Ausnahme der Transaktionskosten), werden mittels der TER dargestellt. Erfasst werden alle ausgewiesenen Aufwände, die in der Aufwands- und Ertragsrechnung berücksichtigt wurden. Inklusive jene Aufwänden, die Dritten zufließen.