Geschäftsjahr

Die KVG muss am Schluss eines bestimmten Zeitraum für das jeweilige Sondervermögen (Investmentfonds) eine Bilanz erstellen. Diesen Zeitraum nennt man Geschäftsjahr. In Form eines Jahresberichts muss die Bilanz dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Es besteht eine feste gesetzliche Verpflichtung für die Gesellschaft diesen Bericht zu erstellen.