Geschlossene Immobilienfonds

Juristisch organisiert ist dieser Fonds als Personengesellschaft. Legt ein Anleger Kapital an, wird er automatisch zum Gesellschafter. Wirksam mit der Erbringung einer Bareinlage. Die Bareinlagen aller Anleger zusammen ergeben jene Summe, welche das Fondseigenkapital bilden. Ergänzt werden kann dieses bei Bedarf durch weiteres Fremdkapital. Dieses kann für den Erwerb, der im Gesellschaftszweck bestimmten Immobilien, von Nöten sein. Bei einem Geschlossenen Fonds ist die Anzahl der Gesellschafter begrenzt.