Informationspflicht

Jede Investmentgesellschaft ist dazu verpflichtet, die Wertentwicklung eines Fonds für den Anleger offen zu legen. Das betrifft auch die Tätigkeit der Gesellschaft. Die vorliegenden Fakten sollen dem Anleger die Risiken aufzeigen, noch bevor er sich für ein Investment entscheidet. Mediendarstellungen von Entwicklungen können immer Fehler enthalten, sind oftmals zeitverzögert oder unvollständig. Anleger sollten ihre Informationen also immer besser direkt von der Investmentgesellschaft beziehen.