Kickback

Es hat sich etabliert, dass freie Fondsvermittler die besten Fonds bestimmter Fondsgesellschaften vertreiben. Dem Anleger werden im Normalfall keine Provisionen dafür berechnet. Dafür bezahlt die Fondsgesellschaft dem Vermittler sogenannte Kickbacks, auch Bestandspflegeprovisionen genannt. Diese besondere Form von Rückvergütung behält die Fondsgesellschaft über ihre eigene Verwaltungsgebühr ein und zahlt diese an den Vermittler aus. Kickbacks sind sowohl im Geschäft von freien Fondsvermittler als auch von Direktbanken gängig. Je nach Fonds variiert die Höhe der Kickbacks. Für manche Fondstypen, wie zum Beispiel Indexfonds (ETFs), sind keine Kickbacks vorgesehen.