Laufzeitfonds

Es ist üblich, Laufzeitfonds mit einer Endfälligkeit zu versehen. Das heißt, die Laufzeit eines Fonds wird von Anfang an begrenzt. Zwar bleibt das eingezahlte Kapital bis zum Ende der Laufzeit enthalten, für den Anleger besteht jedoch die Option, seine Anteile börsentäglich zu veräußern. Das entspricht auch dem Prinzip von zeitlich unbegrenzten Fonds. Wird der Marktzins während der Laufzeit kleiner, schließt man den Fonds vorzeitig, weil die kalkulierte Rendite bis zur Fälligkeit für neu anzulegende Gelder nicht eingehalten werden könnte. Wird das Ende der Laufzeit erreicht, löst man den Fonds in der Regel auf. Das bedeutet, dass alle Anteile zum Anteilswert (inklusive aller kumulierten Erträge) an die Anteilbesitzer zurückbezahlt werden. Entnommen werden kann die genaue Regelung dafür dem Fondsprofil.