Leerverkauf

Werden Wertpapiere verkauft, die einem nicht gehören, spricht man von einem Leerverkauf. Der Leerverkäufer leiht sich Wertpapiere lediglich aus, wofür meistens eine Leihgebühr anfällt. Ein Leerverkauf zielt darauf ab, die Wertpapiere später bei einem fallenden Kurs zu kaufen und an den Verleiher zurückzugeben.