Stückzinsen

Die Stückzinsen fallen vom letzten Zinszahlungstermin bis zum Kauftag der Anleihe an. Der Anleger muss diese Zinsen an den Verkäufer der Anleihe zahlen. Das hat den folgenden Grund: Der Anleger erwirbt den Zinsanspruch des Verkäufers, der seit der letzten Zinszahlung für den Verkäufer entstanden ist, mit. Das heißt, dass der Anleger die volle Zinszahlung beim nächsten Zinstermin vom Anleihenherausgeber erhält. Ein Teil davon steht aber eigentlich dem Verkäufer zu.