Subfonds

Einzelne Investmentfonds (Teilfonds), welche man der Gruppe der Umbrella Fonds zuordnet, bezeichnet man als Subfonds. Jeder einzelne Fonds in den verschiedenen Marktsegmenten unterliegt klaren rechtlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für das gleiche Anlageprinzip sowie der gleichen Gebührenordnung. Soll ein weiterer Subfonds unter dem Dach eines bereits genehmigten Umbella-Fonds zugeordnet werden, ist das unkompliziert möglich. Der Grund dafür sind die nur weniger neu zu überprüfenden Anlagekriterien.