Als Vertriebsgebühr wird auch der Ausgabeaufschlag, der beim Kauf von Fonds erhoben wird, bezeichnet, weil dieser als Provision an den Vertrieb zurück fließt.
Als Vertriebsgebühr wird auch der Ausgabeaufschlag, der beim Kauf von Fonds erhoben wird, bezeichnet, weil dieser als Provision an den Vertrieb zurück fließt.