Vertriebszulassung

Damit man eine Vertriebszulassung erhält, bedarf es eine Erfüllung der Auflagen einer zuständigen Aufsichtsbehörde. Fondsvermittler und Banken werden streng überprüft. Profitieren können Fonds durch UCITS IV, einer vereinfachten EU-weiten Vertriebszulassung, welche bei der Aufsichtsbehörde im Heimatstaat des Fonds erfolgt.